Die SPZ-Analyse bei Neurodivergenz
- Maren Berden-Lindermeir

- 8. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Jan.

Um im schulrechtlichen Kontext zu tragfähigen Lösungen zu kommen, wenn Neurodivergenz im Spiel ist, ist es unumgänglich, eine tragfähige Analyse der Situation voranzustellen. Kinder und Jugendliche mit ASS, AD(H)S oder AuDHS zeigen ein Erleben, Fühlen und Verhalten das von der Norm abweicht und im schulischen Kontext oft zu einem andauernden Kreislauf von Ratlosigkeit, Ohnmacht, unverhältnismäßigen Maßnahmen, mangelnder Passung und Förderung, Resignation, Ausschlüssen, Strafen, Konflikten usw. führt. Diesen Kreislauf gilt es zu durchbrechen.
Gemeinsam mit Ihnen als Eltern sehe ich mir die folgenden drei Bereiche an:
Strukturanalyse
Problemanalyse
Zustandsanalyse
Die Strukturanalyse beschäftigt sich mit dem "so-Sein" Ihres Kindes. Das "so-Sein" Ihres Kindes beinhaltet nach meinen Verständnis nicht nur die strukturellen Besonderheiten, die durch die spezifische Neurodivergenz festgeschrieben, also nicht veränderbar oder therapiebar ist. Sondern auch die Persönlichkeit und die Vorlieben Ihres Kindes- ihr Kind ist nicht nur Autismus oder nur ADHS, es hat eine ganz eigene Persönlichkeit!
Die Problemanalyse hat zum Ziel, dass wir gemeinsam Situationen anschauen, in denen es zu Problemen kommt. Wir entwickeln gemeinsam anhand des sogenannten SORCK-Modells ein systemisches Verständnis vom Verhalten Ihres Kindes. Anhand des SORCK-Modells können wir dann konkrete und passende pädagogische Maßnahmen ableiten und diese schulrechtlich einbringen.
Im Rahmen der Zustandsanalyse kommt es zum Beispiel zu der Frage, ob Ihr Kind u. U. an einer Depression, Ängsten, Schlafstörungen oder anderem leidet und dies bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Auch wenn ich hier keine Diagnose stelle, ist es wichtig, diesen Punkt anzuschauen, damit Sie als Eltern die notwendigen Behandlungs- und Unterstützungsmaßnahmen anstoßen und einleiten können.
Hinweis: Dieser Artikel stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Schulrechtliche Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Schulart.


