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Über mich

Rechtsanwältin mit besonderer Expertise für Neurodivergenz 

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Ich bin Maren Berden, Rechtsanwältin, M.A. Integrative Lerntherapie und Fachberaterin Autismus-Spektrum.

Als Rechtsanwältin vertrete ich Familien bundesweit in schulrechtlichen Angelegenheiten. Mein besonderer Schwerpunkt liegt auf rechtlichen Konflikten, die im Zusammenhang mit Autismus, AuDHS, ADHS, ADS und anderen Formen von Neurodivergenz entstehen.

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Ich kenne Schule nicht nur aus juristischer Perspektive

Bevor ich als Rechtsanwältin tätig wurde, habe ich über viele Jahre Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsbedarfen, psychischen Belastungen und herausfordernden Verhaltensweisen begleitet.

Einen wesentlichen Teil dieser Erfahrung habe ich im pädagogischen Fachdienst eines schulischen Förderzentrums erworben. Dadurch kenne ich schulische Strukturen und Abläufe sowie die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften, Schulleitungen und weiteren Fachstellen aus eigener beruflicher Praxis.

Dieses Wissen ist für meine anwaltliche Arbeit besonders wertvoll.

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Rechtliche Klarheit und fachliches Verständnis

Autistische Überforderung kann wie Verweigerung wirken. ADHS-bedingtes Verhalten kann als bewusste Regelverletzung interpretiert werden. Schulangst und psychische Belastungen können zu erheblichen Fehlzeiten führen. Und fehlende Unterstützung kann dazu führen, dass ein Kind schließlich gar nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann.

Für die rechtliche Beurteilung kann entscheidend sein, warum eine schulische Situation entstanden ist und welche Bedürfnisse des Kindes bislang möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

In meiner anwaltlichen Arbeit verbinde ich deshalb juristische Präzision mit lerntherapeutischem, entwicklungsbezogenem und neurodivergenzspezifischem Fachwissen.

Ich vertrete die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten klar und konsequent – und suche zugleich dort nach kooperativen Lösungen, wo diese möglich und im Interesse des Kindes sinnvoll sind.

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Ausbildung & Qualifikation

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie an der Université de Lausanne, 1. Staatsexamen

  • Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf, 2. Staatsexamen

  • Masterstudium „Integrative Lerntherapie & Ressourcenmanagement für Lern- und Entwicklungsförderung im Kindes- und Jugendalter“, Technische Universität Chemnitz (M.A.)

  • Fachberaterin Autismus-Spektrum, ifbfb Berlin

  • Ausbildung im Bereich bindungsorientierter Entwicklungsbegleitung, Zentrum für Bindungsenergetik Bremen

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Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Münchener Anwaltverein (MAV).

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Sie suchen anwaltliche Unterstützung?

Über das Formular „Mandatsanfrage stellen" können Sie mir kurz schildern, worum es geht. Ich prüfe, ob Ihr Anliegen zu meiner Kanzlei passt und ob ich die Bearbeitung übernehmen kann.

So geht es weiter​

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Schildern Sie mir über das Formular „Mandatsanfrage stellen“, worum es geht.

Innerhalb von 1–2 Werktagen prüfe ich persönlich, ob Ihr Anliegen zu meiner Kanzlei passt und ob ich das Mandat übernehmen kann und melde mich per E-Mail bei Ihnen. 

Sie erhalten anschließend eine konkrete Rückmeldung von mir: welche anwaltliche Leistung ich Ihnen als nächsten Schritt empfehle und anbiete, was diese umfasst und welches Honorar dafür anfällt.

In vielen Fällen benötige ich zunächst weitere Unterlagen, um Ihnen ein konkretes Angebot machen zu können. Diese fordere ich bei Bedarf gezielt bei Ihnen an.

Wenn Sie zunächst eine telefonische Beratung wünschen, biete ich Ihnen eine Erstberatung zum Festpreis an.

​Ich übernehme Mandate bundesweit und berücksichtige dabei die schulrechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes.

Sie beauftragen mich für eine klar definierte anwaltliche Leistung. Sollte im Verlauf des Mandats ein weiterer rechtlicher Schritt erforderlich werden, besprechen wir diesen und die damit verbundenen Kosten vorab.

Meine Tätigkeit erfolgt auf Grundlage einer Honorarvereinbarung. Die vereinbarten Honorare liegen in der Regel über den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

© 2026 Rechtsanwältin Maren Berden, M.A. 

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