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Schüler sitzen in der Pause zusammen

Rechtsanwältin
M.A. Integrative Lerntherapie
Fachberaterin Autismus-Spektrum 

Anwaltliche Unterstützung im Schulrecht

Schulrechtliche Konflikte entstehen häufig dort, wo rechtliche Vorgaben, schulische Anforderungen und die individuellen Voraussetzungen eines Kindes aufeinandertreffen.

Mein besonderer fachlicher Schwerpunkt liegt auf schulrechtlichen Fragestellungen bei Autismus, AuDHS, ADHS, ADS, LRS, Dyskalkulie und Hochbegabung.

Durch meine zusätzlichen Qualifikationen als M.A. Integrative Lerntherapie und Fachberaterin Autismus-Spektrumkann ich diagnostische, pädagogische und entwicklungsbezogene Zusammenhänge fachlich einordnen, soweit sie für die rechtliche Beurteilung eines Falles relevant sind.

Dabei arbeite ich strukturiert und lösungsorientiert: klar in der Sache, kooperativ, wo möglich – konsequent, wenn nötig.

Nachteilsausgleich, Notenschutz & Leistungsbewertung

Wenn besondere Lern- oder Entwicklungsbedingungen bei Leistungsnachweisen, Prüfungen, Benotung oder Zeugnissen nicht ausreichend berücksichtigt werden, kann eine rechtliche Prüfung erforderlich sein.

Das betrifft insbesondere Kinder und Jugendliche mit LRS, Dyskalkulie, ADHS, Autismus oder anderen besonderen Lern- und Leistungsvoraussetzungen.

Typische Fälle

  • ein beantragter Nachteilsausgleich wird abgelehnt oder nur teilweise gewährt

  • gewährte Maßnahmen werden im Schulalltag oder bei Prüfungen nicht umgesetzt

  • es besteht Streit darüber, welche Maßnahmen als Nachteilsausgleich oder Notenschutz zulässig sind

  • Prüfungsbedingungen werden nicht rechtzeitig oder nicht verbindlich festgelegt

  • Leistungsbewertungen oder Prüfungsentscheidungen sind rechtlich zweifelhaft

  • eine Benotung hat Auswirkungen auf Versetzung, Abschluss oder weiteren Bildungsweg

​​Was ich übernehme

Je nach Fall prüfe ich die schulische Entscheidung, die zugrunde liegenden Unterlagen und die einschlägigen schulrechtlichen Vorschriften und übernehme die weitere rechtliche Vertretung gegenüber Schule oder Schulbehörde.

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Schulbegleitung & Eingliederungshilfe

Wenn Ihr Kind aufgrund einer seelischen Beeinträchtigung Unterstützung benötigt, um am Schulalltag teilhaben zu können, kann ein Anspruch auf Schulbegleitung bestehen.

Typische Fälle

  • eine beantragte Schulbegleitung wird abgelehnt

  • das Jugendamt entscheidet nicht rechtzeitig über den Antrag

  • der bewilligte Stundenumfang reicht nicht aus

  • eine bestehende Schulbegleitung soll reduziert oder beendet werden

  • die Zuständigkeit zwischen beteiligten Leistungsträgern ist streitig

  • ohne Schulbegleitung ist der Schulbesuch erheblich gefährdet oder nicht möglich

Was ich übernehme

Ich prüfe den Anspruch und die Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers und übernehme – je nach Mandat – die weitere außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung.

Dazu können insbesondere Widerspruch, Akteneinsicht, anwaltliche Stellungnahmen und bei besonderer Dringlichkeit auch ein gerichtliches Eilverfahren gehören.

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Wenn der Schulbesuch nicht mehr funktioniert

Manchmal geht es nicht mehr um eine einzelne schulische Maßnahme. Das Kind kann oder will die bisherige Schule nicht mehr besuchen, die Situation ist dauerhaft eskaliert oder die weitere Beschulung ist ungeklärt.

Gerade bei Autismus, ADHS, psychischen Belastungen oder Hochbegabung können schulische Rahmenbedingungen eine erhebliche Rolle spielen.

Typische Fälle

  • Ihr Kind besucht die Schule kaum oder gar nicht mehr

  • Überforderung, Schulangst oder wiederkehrende Krisen verhindern einen regelmäßigen Schulbesuch

  • die Schule sieht keine Möglichkeit für eine weitere Beschulung

  • ein Schulwechsel steht im Raum

  • es gibt keinen geeigneten oder verfügbaren Schulplatz

  • eine alternative Beschulungsform wird erforderlich

  • Online-Beschulung oder andere Formen der Beschulung sollen rechtlich geprüft werden

  • die Schulpflicht führt zu Konflikten mit Schule oder Schulbehörde

Was ich übernehme

Ich prüfe die schulrechtliche Ausgangslage und die bestehenden Handlungsmöglichkeiten. Je nach Situation kann es um den Verbleib an der bisherigen Schule, einen Schulwechsel, eine andere Beschulungsform oder die rechtliche Absicherung einer vorübergehenden Lösung gehen.

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Wenn Schule oder Schulbehörde Maßnahmen ergreifen

Unterrichtsausschluss, Ordnungsmaßnahmen oder andere schulische Maßnahmen können erhebliche Auswirkungen auf ein Kind und seinen weiteren Schulbesuch haben.

Bei neurodivergenten Kindern ist dabei häufig entscheidend, ob Überforderung, Behinderung oder fehlende Unterstützung bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt wurden.

Typische Fälle

  • Unterrichtsausschluss oder andere Ordnungsmaßnahmen

  • wiederholtes Nach-Hause-Schicken

  • Anhörung wegen eines schulischen Vorfalls

  • Aufforderung oder erheblicher Druck zum Schulwechsel

  • Maßnahmen wegen Fehlzeiten oder Schulabsentismus

  • schulrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schulpflicht

  • Bußgeldandrohungen

  • andere Schreiben oder Entscheidungen von Schule oder Schulbehörde, die konkrete rechtliche Folgen haben

Was ich übernehme

Ich prüfe die Maßnahme und die zugrunde liegenden Vorgänge, fordere bei Bedarf Akteneinsicht an und übernehme die rechtliche Vertretung gegenüber Schule oder Schulbehörde.

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Weitere schulrechtliche Fragestellungen

Nicht jedes schulrechtliche Problem lässt sich einer dieser Kategorien eindeutig zuordnen.

Ich übernehme nach Prüfung des Einzelfalls auch Mandate beispielsweise zu:

  • sonderpädagogischer Förderung und Förderort

  • Schulwechsel und Übergängen

  • Aufnahme- und Schulplatzentscheidungen

  • Versetzung und schulischen Abschlüssen

  • Prüfungsentscheidungen

  • weiteren schulrechtlichen Bescheiden und Maßnahmen

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Erstprüfung und weitere Vertretung

Bei komplexeren Ausgangslagen ist häufig zunächst eine rechtliche Erstprüfung sinnvoll.

Dabei prüfe ich die für Ihre Fragestellung relevanten Unterlagen. Je nach Fall können dazu auch die bisherige schulische Entwicklung, Diagnostik, fachärztliche oder therapeutische Stellungnahmen, frühere Unterstützungsmaßnahmen sowie die Kommunikation mit Schule und Behörden gehören.

Anschließend erhalten Sie eine rechtliche Einordnung und meine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Wenn Sie mich anschließend mit der weiteren anwaltlichen Vertretung beauftragen, werden 50 % des Honorars für die Erstprüfung auf das Honorar des anschließenden Mandats angerechnet.

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Außergerichtlich und gerichtlich

Wo eine sachliche außergerichtliche Lösung möglich ist, soll sie genutzt werden. Ist eine rechtliche Durchsetzung erforderlich, vertrete ich Sie auch in Widerspruchsverfahren und – nach gesonderter Prüfung und Beauftragung – in gerichtlichen Verfahren.

Bei besonderer Dringlichkeit kann auch ein gerichtliches Eilverfahren erforderlich sein.

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Mandatsanfrage stellen

Schildern Sie mir kurz, was aktuell passiert ist, welche Entscheidungen oder Schreiben bereits vorliegen und ob Fristen laufen.

Ich prüfe persönlich, ob Ihr Anliegen zu meiner Kanzlei passt und ob ich die Bearbeitung übernehmen kann.

Die Mandatsanfrage selbst beinhaltet noch keine rechtliche Prüfung oder Beratung.

So geht es weiter​

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Schildern Sie mir über das Formular „Mandatsanfrage stellen“, worum es geht.

Innerhalb von 1–2 Werktagen prüfe ich persönlich, ob Ihr Anliegen zu meiner Kanzlei passt und ob ich das Mandat übernehmen kann und melde mich per E-Mail bei Ihnen. 

Sie erhalten anschließend eine konkrete Rückmeldung von mir: welche anwaltliche Leistung ich Ihnen als nächsten Schritt empfehle und anbiete, was diese umfasst und welches Honorar dafür anfällt.

In vielen Fällen benötige ich zunächst weitere Unterlagen, um Ihnen ein konkretes Angebot machen zu können. Diese fordere ich bei Bedarf gezielt bei Ihnen an.

Wenn Sie zunächst eine telefonische Beratung wünschen, biete ich Ihnen eine Erstberatung zum Festpreis an.

​Ich übernehme Mandate bundesweit und berücksichtige dabei die schulrechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes.

Sie beauftragen mich für eine klar definierte anwaltliche Leistung. Sollte im Verlauf des Mandats ein weiterer rechtlicher Schritt erforderlich werden, besprechen wir diesen und die damit verbundenen Kosten vorab.

Meine Tätigkeit erfolgt auf Grundlage einer Honorarvereinbarung. Die vereinbarten Honorare liegen in der Regel über den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

© 2026 Rechtsanwältin Maren Berden, M.A. 

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