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Schüler sitzen in der Pause zusammen

Rechtsanwältin
M.A. Integrative Lerntherapie
Fachberaterin Autismus-Spektrum 

Das Schulrecht verbindet Recht und Pädagogik auf besondere Weise, da schulrechtliche Sachverhalte fast immer eine umfassende pädagogische und erzieherische Einschätzung und Abwägung notwendig machen.

Meine zusätzlichen Qualifikationen als Integrative Lerntherapeutin M.A. und Fachberaterin Autismus-Spektrum ermöglichen es mir, in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Lehrkräften, Schulpsychologen, Schulleitungen und Schulämtern auf Augenhöhe zu agieren und mit Geschick und Fingerspitzengefühl vorzugehen. 
 
Dabei gehe ich stets strukturiert, deeskalierend und lösungsorientiert vor, damit das System Schule für Ihr Kind und Ihre Familie (wieder) tragfähig werden kann. 
Hier eine Auswahl an Themen, bei denen ich Ihr Kind und Sie als Eltern unterstütze: 
 
Nachteilsausgleich & Prüfung 
Wenn Leistungsnachweise, Noten, Prüfungen oder Zeugnisse unter besonderen Bedingungen rechtssicher geregelt werden müssen - am besten noch vor dem Termin. 

Typische Falle: 
  • Nachteilsausgleich wird abgelehnt oder nur "halb" gewährt ("zu viel", "unfair", "gibt es bei uns nicht"). 
  • Prüfungen/Klassenarbeiten laufen aus dem Ruder (Zeitdruck, Überforderung, Shutdown/Meltdown).
  • Es gibt Uneinigkeit, was zulässiger Nachteilsausgleich ist und was als "Leistungsabsenkung" gesehen wird. 
  • Noten wirken nicht nachvollziehbar oder es fehlen Begründung/Transparenz zum Bewertungsmaßstab. 
  • "Am Prüfungstag wird spontan entschieden - ohne vorherige verbindliche Festlegung. 
  • Wiederholte Konflikte wegen Hausaufgaben, Heftführung, Mitarbeit, Schriftbild, Tempo.
     
Was am Ende stehen soll: 
Verbindliche, schriftlich festgelegte Prüfungs- und Bewertungsbedingungen (klar, umsetzbar, dokumentiert) 
Schulbegleitung / Eingliederungshilfe
Wenn Unterstützung im Schulalltag erforderlich ist und Anträge bei Jugendamt oder Eingliederungshilfe gestellt, begründet oder nach einer Ablehnung weiterverfolgt werden müssen.
 
Typische Fälle:
  • Das Kind kann ohne Unterstützung nicht stabil am Unterricht teilnehmen (Organisation, Reizüberflutung, soziale Situationen, Krisen).
  • Zuständigkeits-Pingpong: Jugendamt vs. Bezirk/Sozialamt vs. anderer Träger – niemand fühlt sich zuständig.
  • Antrag wird abgelehnt mit Begründungen wie „Schule ist zuständig“, „keine Behinderung“, „nicht erforderlich“, „zu teuer“.
  • Stundenumfang wird deutlich gekürzt, ohne nachvollziehbare Begründung.
  • Aufgabenprofil ist unklar („Begleitung soll unterrichten“ vs. „darf gar nichts“).
  • Schule und Träger schieben Verantwortung hin und her; es gibt keine klare Abstimmung.
 
Was am Ende stehen soll: 
Ein verwaltungsfester Antrag bzw. eine schriftlich klare Bewilligungs-/Umsetzungsbasis (Umfang, Aufgaben, Schnittstellen).
Krise & Verhalten in der Schule
Wenn Situationen eskalieren, Kinder wiederholt „nach Hause geschickt“ werden, Ausschlüsse im Raum stehen oder Maßnahmen unverhältnismäßig wirken – und Sie eine verlässliche, abgestufte Lösung brauchen.
 
Typische Fälle:
  • Das Kind wird bei Überforderung regelmäßig nach Hause geschickt (faktischer Ausschluss) – ohne klaren Plan.
  • Es kommt zu Unterrichtsausschlüssen, Verweisen, „Separierung“ oder ständigem Rausnehmen.
  • Schule nutzt informelle Sanktionen („darf nicht mitfahren“, „muss alleine sitzen“, „Pausenverbot“) ohne nachvollziehbare Grundlage.
  • Eskalationen entstehen aus Triggern (Lärm, Wechsel, Gruppenarbeit, Pausen), ohne dass präventive Maßnahmen greifen.
  • Es gibt keine Rückkehrkriterien: Wann darf das Kind wieder in den Unterricht? Wer entscheidet?
  • Eltern werden ständig spontan angerufen („bitte sofort abholen“) – ohne klare Kriterien/Alternative.
 
Was am Ende stehen soll:
Ein schriftlicher Stufenplan mit Zuständigkeiten, Deeskalation, Rückkehrkriterien und Dokumentation – damit Schule konsistent handeln kann.
​Der Einstieg, wenn Sie unsicher sind: Einordnung & Fahrplan
​Wenn Sie noch nicht sicher sind, welcher Weg passt, starten wir strukturiert: Sachverhalt klären, rechtliche Einordnung, Fristen, Faktenbasis sichern, schriftlicher Fahrplan.
​​
Typische Fälle:
  • Sie wissen nicht, ob es um „pädagogische Maßnahmen geht“ oder eine Entscheidung mit Rechtsfolgen
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Einschätzung, ob ein Handeln der Schule rechtmäßig ist oder nicht.  
  • Sie möchten erst einmal Klarheit, bevor Sie mit Schule/Träger in Konflikte gehen.
  • Es gibt viel Kommunikation, aber nichts ist schriftlich und/oder verbindlich festgelegt.
  • Sie haben Sorge, etwas zu verpassen (Fristen, Termine, wichtige Unterlagen).
Was am Ende stehen soll:
Klarer Sachverhalt + Prioritätenliste + konkrete nächste Schritte + Empfehlung, welcher Schritt sinnvoll ist.
 
​​Weitere Fälle: 
 
Fördermaßnahmen optimieren: Wenn Unterstützung möglich wäre, aber nicht umgesetzt wird – ich mache Maßnahmen schriftlich konkret und begründet.
 
Widerspruch & außergerichtliche Durchsetzung: Wenn abgelehnt wurde oder eine verbindliche Entscheidung nötig ist – ich strukturiere den Rechtsbehelf und die Argumentation.
Übergänge/Schulwechsel: Wenn ein Wechsel bevorsteht – ich sichere Kontinuität und verhindere „Neustart ohne Maßnahmen“.
Team-Setup & Schnittstellen: Wenn viele Beteiligte am Tisch sind – Rollen, Kommunikation, Protokolle und Datenschutz werden schriftlich geordnet.
Stabilisierung & Jahresfahrplan: Wenn Sie längerfristig Ruhe brauchen – fortlaufende Überprüfungen, Fortschreibungen und Fristenradar.
Sonderpädagogische Förderung: Wenn ein SPF-Verfahren im Raum steht oder droht – Verfahrenscheck, Strategie, Beteiligungsrechte.
Die meisten schulrechtlichen Anliegen lassen sich außergerichtlich klären. Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, erfolgt die Abrechnung hierfür nach dem RVG und nur nach gesonderter Beauftragung.

Schildern Sie mir die Situation. Sie erhalten innerhalb von
48 Stunden meine kostenfreie Ersteinschätzung. 

Ich übernehme bundesweit Mandate unter Berücksichtigung der jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten. 

 

In der Regel arbeite ich mit Festpreisen - für volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.

Auf Wunsch formuliere ich Schreiben so, dass Sie diese zunächst selbst an die Schule senden können. Wenn Fristen, Verbindlichkeit oder strategische Gründe es erfordern, übernehme ich Ihre anwaltliche Vertretung nach außen. 

© 2025 Rechtsanwältin Maren Berden-Lindermeir 

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