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In 5 Schritten zur Unterstützung

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1. Sie schildern mir Ihr Anliegen

Über das Formular weiter unten beschreiben Sie kurz Ihre Situation und wobei Sie Unterstützung wünschen. Bitte nennen Sie auch bereits vorliegende Entscheidungen, Schreiben von Schule oder Behörden und laufende Fristen.

2. Ich melde mich persönlich bei Ihnen

Innerhalb von 1–2 Werktagen erhalten Sie eine persönliche Rückmeldung per E-Mail. Ich prüfe, ob Ihr Anliegen zu meiner Kanzlei passt und ob ich Sie unterstützen kann.

Benötige ich für ein konkretes Angebot weitere Unterlagen, fordere ich diese gezielt bei Ihnen an. Die rechtliche Prüfung und Beratung erfolgt nach der Beauftragung.

3. Sie erhalten ein klares Angebot

Ich erläutere Ihnen, welche anwaltliche Leistung ich Ihnen als nächsten Schritt empfehle, was diese umfasst und welches Honorar dafür anfällt. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie mich beauftragen möchten.

Wenn Sie sich zunächst rechtlich orientieren möchten, können Sie eine telefonische Erstberatung zum Festpreis wählen.

4. Sie gewinnen Orientierung

Ich prüfe Ihre Situation und die relevanten Unterlagen im vereinbarten Umfang. Ich erläutere Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und bespreche mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Wenn Sie mich mit der Vertretung beauftragen, entwickeln wir auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen.

5. Ich vertrete Ihre Interessen

Im Rahmen des vereinbarten Auftrags übernehme ich die rechtlichen Schritte für Sie – etwa gegenüber Schule, Schulamt oder Jugendamt sowie im Widerspruchsverfahren. Ein gerichtliches Verfahren übernehme ich bei Bedarf nach gesonderter Beauftragung.

Wird ein zusätzlicher Schritt erforderlich, besprechen wir vorab das Vorgehen und die damit verbundenen Kosten. Sie wissen dabei jederzeit, welchen Auftrag ich übernommen habe, welcher nächste Schritt ansteht und welche Kosten damit verbunden sind.

Eine Prüfung ablegen

Bitte das Datum der Frist oder des Termins eingeben

Datenschutzhinweis: Ich verarbeite Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit.bb DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklörung. 
 

So geht es weiter​

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Schildern Sie mir über das Formular „Mandatsanfrage stellen“, worum es geht.

Innerhalb von 1–2 Werktagen prüfe ich persönlich, ob Ihr Anliegen zu meiner Kanzlei passt und ob ich das Mandat übernehmen kann und melde mich per E-Mail bei Ihnen. 

Sie erhalten anschließend eine konkrete Rückmeldung von mir: welche anwaltliche Leistung ich Ihnen als nächsten Schritt empfehle und anbiete, was diese umfasst und welches Honorar dafür anfällt.

In vielen Fällen benötige ich zunächst weitere Unterlagen, um Ihnen ein konkretes Angebot machen zu können. Diese fordere ich bei Bedarf gezielt bei Ihnen an.

Wenn Sie zunächst eine telefonische Beratung wünschen, biete ich Ihnen eine Erstberatung zum Festpreis an.

​Ich übernehme Mandate bundesweit und berücksichtige dabei die schulrechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes.

Sie beauftragen mich für eine klar definierte anwaltliche Leistung. Sollte im Verlauf des Mandats ein weiterer rechtlicher Schritt erforderlich werden, besprechen wir diesen und die damit verbundenen Kosten vorab.

Meine Tätigkeit erfolgt auf Grundlage einer Honorarvereinbarung. Die vereinbarten Honorare liegen in der Regel über den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

© 2026 Rechtsanwältin Maren Berden, M.A. 

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