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In der Schule

So arbeite ich: 

 

Schulische Probleme sind für Familien hoch belastend und emotional. Ich helfe am besten, indem ich Struktur, Klarheit und Verbindlichkeit herstelle – überwiegend schriftlich, damit nichts „im Gespräch verpufft“.

 

Ich arbeite an der Schnittstelle von Schulrecht, pädagogischem Verständnis und vertieftem Know-how zu neurodivergenzbezogenen und psychischen Belastungsbildern im Schulkontext.

Schritt 1: Fall einreichen

 

Sie schildern Ihr Anliegen bzw. die Situation Ihres Kindes. Wenn es Fristen oder Termine gibt, nennen Sie bitte das Datum.

 

Ziel: Ich habe eine belastbare Faktenbasis und kann eine erste Einschätzung vornehmen.

Schritt 2: Schriftliche Rückmeldung & Festpreis 

 

Ich gebe Ihnen eine kurze schriftliche Rückmeldung, welche Vorgehensweise ich vorschlage, welche Unterlagen bzw. Informationen ich noch benötige, und wie der nächste Schritt aussieht (inkl. Festpreis).

 

Wichtig: Ein Mandat kommt erst durch meine ausdrückliche Annahme zustande.

Schritt 3: Mandatsbearbeitung 

 

  • Einordnung: pädagogische Maßnahme oder Verwaltungsakt?

Ich kläre, ob es „nur“ um eine pädagogische Entscheidung im Schulalltag (Realakt) geht – oder um einen anfechtbaren Verwaltungsakt (z. B. Ablehnung von Nachteilsausgleich, Ordnungsmaßnahme, Versetzung/Übertritt, Ausschluss von Leistungen).

  • Zuständigkeiten & Fristen klären

Wer entscheidet (Lehrkraft, Schulleitung, Schulamt/Regierung)? Welche Fristen laufen (Widerspruch, Antrag, Stellungnahmen, Termine)?

  • Kindprofil schulrechtlich relevant herausarbeiten

Welche Voraussetzungen bringt Ihr Kind mit, die die Schule berücksichtigen muss (z.B. Autismus-Spektrum/AD(H)S, LRS/Dyskalkulie, emotionale Belastung, chronische Erkrankung)? Was bedeutet das konkret für Unterricht, Leistungsbewertung, Nachteilsausgleich und Schutz/Teilhaberechte?

Hier erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen mit Hilfe der SPZ-Analyse und des SORCK-Modells Lösungen.

 

  • Fokus auf Individualität

Autismus, AD(H)S oder Hochbebung bedeuten nicht bei jedem Kind dasselbe! Gemeinsam mit Ihnen als Eltern analysiere ich sorgfältig, welche Besonderheiten Ihr Kind prägen-sensorisch, emotional, sozial und kognitiv. Natürlich berücksichtigen wir auch die Persönlichkeit Ihres Kindes, seine Vorerfahrungen und Ihre familiäre Situation. ​

  • Fakten sichern & dokumentieren

Ich sammele das, was trägt: Unterlagen, Zeugnisse, Gutachten/Arztberichte, Therapieberichte (so viel wie nötig), E-Mails, Gesprächsnotizen, Arbeitsproben, Beobachtungen.

  • Chronologie & Belege strukturieren

Ich erstelle eine klare, nachvollziehbare Chronologie und sichere Belege (inkl. Protokoll-Nachfassungen), damit der Sachverhalt „aktenfest“ wird.

  • Ziele definieren – schriftlich und überprüfbar

Was ist das konkrete Ziel: z.B. Nachteilsausgleich, angepasste Leistungsbewertung, Fördermaßnahmen, Schulbegleitung, Ruhe-/Rückzugsregelung, Teilzeit-/Stufenplan, Schutz vor Eskalation.

  • Fahrplan & Kommunikationslinie

Prioritäten, To-dos, Fristen und die passende Strategie: kooperativ, aber rechtlich klar. Damit die Schule weiß, was genau beantragt wird – und worüber entschieden werden muss.

  • Umsetzung über Schreiben und Anträge

Ich formuliere die notwendigen Anträge/Schreiben, fordere Begründungen/Aktenbestandteile an und sichere verbindliche Ergebnisse (Bescheide, Vereinbarungen, Protokolle, Review-Termine).

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Schreiben „aus Elternhand“ (Ghostwriting)

Auf Wunsch formuliere ich Schreiben so, dass sie von Ihnen als Eltern an die Schule gesendet werden können. Das ist im Idealfall der schnellste Weg zu kooperativen Lösungen.

Wenn Verbindlichkeit, Fristen oder eine deutliche Außenvertretung erforderlich sind, übernehme ich die anwaltliche Vertretung nach außen.

Was Sie von mir erwarten können:

  • Eine strukturierte, überwiegend schriftliche Arbeitsweise, damit alles nachvollziehbar und „aktenfest“ bleibt.

  • Sehr zeitnahe Rückmeldungen und klare Orientierung, statt monatelanger Unklarheit.

  • Zügige, konkrete nächste Schritte – keine Dauerschleifen ohne Ergebnis.

  • Ein tiefes Verständnis für Neurodivergenz und dafür, was das im Schulalltag wirklich bedeutet. 

  • Einen fachlichen, klaren und kooperativen Ton gegenüber Schule, Schulamt, Trägern und weiteren Beteiligten – mit der nötigen rechtlichen Klarheit, wenn es darauf ankommt.

 

Was ich nicht anbieten kann:

  • Keine „Hilfe rund um die Uhr“ im Sinne einer psychosozialen Krisenbegleitung.

  • Keine therapeutische Behandlung oder Diagnostik.

  • Mein Schwerpunkt ist die außergerichtliche Klärung und verbindliche schriftliche Durchsetzung gegenüber Schule und Behörden – weil das in der Regel am hilfreichsten für Ihr Kind ist.

 

Wenn ausnahmsweise ein gerichtliches Vorgehen erforderlich wird, vertrete ich die Interessen Ihres Kindes vor dem Verwaltungsgericht. Das erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung; die Abrechnung richtet sich dann nach dem RVG.

Schildern Sie mir die Situation. Sie erhalten innerhalb von
48 Stunden meine kostenfreie Ersteinschätzung. 

Ich übernehme bundesweit Mandate unter Berücksichtigung der jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten. 

 

In der Regel arbeite ich mit Festpreisen - für volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.

Auf Wunsch formuliere ich Schreiben so, dass Sie diese zunächst selbst an die Schule senden können. Wenn Fristen, Verbindlichkeit oder strategische Gründe es erfordern, übernehme ich Ihre anwaltliche Vertretung nach außen. 

© 2025 Rechtsanwältin Maren Berden-Lindermeir 

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