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LRS & Dyskalkulie in der Schule

 

Wenn das Lernen schwerer fällt – und die Schule nicht versteht warum

Manche Kinder üben stundenlang. Sie strengen sich an. Sie wollen.

Und trotzdem bleiben die Noten schlecht.

Rechtschreibung wird nicht besser. Rechnen bleibt rätselhaft. Lesen kostet enorme Kraft.

Was viele Lehrkräfte als mangelnde Motivation einordnen, hat oft eine ganz andere Ursache: eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder eine Rechenschwäche (Dyskalkulie).

Und die Schule muss darauf reagieren. Rechtlich. Konkret. Verbindlich.

LRS und Dyskalkulie sind keine Faulheit

LRS bezeichnet eine anhaltende Schwäche im Lesen und/oder Schreiben, die nicht durch allgemeine Lernschwierigkeiten oder unzureichende Beschulung erklärbar ist.

Dyskalkulie bezeichnet eine entsprechende Schwäche im Bereich Rechnen und Zahlverständnis.

Beide Störungen sind gut erforscht und diagnostizierbar – und beide sind schulrechtlich relevant, unabhängig davon ob eine formale Diagnose bereits vorliegt.

Was passiert, wenn das nicht erkannt wird

Wird LRS oder Dyskalkulie im Schulalltag nicht ausreichend berücksichtigt, entstehen typische Fehlentwicklungen:

  • Anstrengungsbereitschaft wird als fehlend bewertet

  • Noten spiegeln nicht das tatsächliche Potenzial wider

  • das Kind entwickelt Versagensängste

  • das Selbstwertgefühl leidet dauerhaft

  • Schulverweigerung entsteht nicht selten als Folge

Die Schule reagiert mit mehr Druck. Die Eltern mit mehr Förderung. Das Kind mit Rückzug. Eine Eskalationsspirale beginnt.

Welche Rechte Eltern haben

Kinder mit LRS oder Dyskalkulie haben in der Regel Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.

Das ist kein Gnadenakt. Es ist die schulrechtliche Umsetzung eines einfachen Grundsatzes: Wer aufgrund einer Beeinträchtigung benachteiligt ist, hat Anspruch auf Ausgleich dieser Benachteiligung.

Nachteilsausgleich kann konkret bedeuten:

  • verlängerte Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten und Prüfungen

  • Nutzung von Hilfsmitteln (z. B. Rechtschreib-Software, Taschenrechner)

  • angepasste Aufgabenformate

  • separater Prüfungsraum

  • mündliche statt schriftliche Prüfungen

Entscheidend: Der Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen – nicht das Leistungsniveau.

 

Nachteilsausgleich oder Notenschutz?

Das ist einer der häufigsten Streitpunkte in der Praxis.

Nachteilsausgleich verändert die Prüfungsbedingungen. Die Leistung wird normal bewertet.

Notenschutz bedeutet, dass bestimmte Bereiche bei der Benotung nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden – zum Beispiel Rechtschreibung bei LRS.

Beide Maßnahmen schließen sich nicht aus. Sie haben aber unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Konsequenzen – etwa für Zeugnisse und Schulübergänge. Eine sorgfältige Abgrenzung ist daher wichtig.

Wann die Schule handeln muss

Die Schule ist nicht erst dann verpflichtet zu handeln, wenn eine formale Diagnose vorliegt. Maßgeblich ist, ob eine Beeinträchtigung erkennbar ist und ob das Kind ohne Anpassung der Rahmenbedingungen benachteiligt wird.

Eine Diagnose durch eine Fachstelle stärkt den Antrag erheblich – ist aber in vielen Bundesländern nicht zwingend Voraussetzung.

Häufige Konfliktfelder

In meiner Praxis erleben Eltern besonders häufig:

  • Die Schule lehnt Nachteilsausgleich mit dem Hinweis ab, das sei für alle unfair

  • Der Nachteilsausgleich wird gewährt, aber im Schulalltag nicht umgesetzt

  • Maßnahmen werden nur befristet bewilligt

  • Kinder werden trotz LRS oder Dyskalkulie durch Noten abgestraft

  • Schulübergänge scheitern an nicht dokumentierten Unterstützungsleistungen

 

Meine besondere Arbeitsweise

Als Rechtsanwältin für Schulrecht, Master Integrative Lerntherapie und Fachberaterin Autismus-Spektrum verstehe ich nicht nur die rechtliche Ausgangslage – sondern auch, was LRS und Dyskalkulie im Schulalltag wirklich bedeuten.

Ich analysiere die schulische Situation Ihres Kindes, bisherige Maßnahmen und deren Wirkung, die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Bundesland sowie strategisch sinnvolle nächste Schritte.

Nicht jeder Fall braucht sofort einen Widerspruch. Manche Situationen lassen sich durch eine klar strukturierte Anfrage und fundierte Argumentation lösen. Andere erfordern konsequente rechtliche Durchsetzung. Ich entwickle mit Ihnen eine Strategie, die zur Situation passt.

Typische Beratungssituationen

Ich unterstütze Sie insbesondere, wenn:

  • die Schule einen Nachteilsausgleich ablehnt oder nicht umsetzt

  • Noten durch Rechtschreibfehler oder Rechenfehler trotz LRS/Dyskalkulie abgewertet werden

  • ein Schulübergang auf dem Spiel steht

  • das Kind zunehmend erschöpft oder schulverweigend wird

  • eine Diagnose vorliegt, die Schule aber nicht reagiert

  • Sie sich unsicher sind, ob und welcher Anspruch besteht

 

Ziel: Faire Bedingungen statt Dauerdruck

LRS und Dyskalkulie verschwinden nicht durch mehr Üben allein.

Aber mit den richtigen schulischen Rahmenbedingungen können Kinder zeigen, was sie wirklich können.

Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die Bedingungen herzustellen, unter denen Ihr Kind fair bewertet wird und sich entwickeln kann – rechtlich abgesichert und langfristig tragfähig.

Diese Informationen stellen allgemeine rechtliche Orientierung dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie Ihre konkrete Situation einschätzen lassen möchten: Jetzt Fall einreichen – kostenfreie Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden.

Schildern Sie mir die Situation. Sie erhalten innerhalb von
48 Stunden meine kostenfreie Ersteinschätzung. 

Ich übernehme bundesweit Mandate unter Berücksichtigung der jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten. 

 

In der Regel arbeite ich mit Festpreisen - für volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.

Auf Wunsch formuliere ich Schreiben so, dass Sie diese zunächst selbst an die Schule senden können. Wenn Fristen, Verbindlichkeit oder strategische Gründe es erfordern, übernehme ich Ihre anwaltliche Vertretung nach außen. 

© 2026 Rechtsanwältin Maren Berden-Lindermeir, M.A. 

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