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Konflikte mit Privatschulen

Wenn die Schule plötzlich nicht mehr zu Ihrem Kind steht

Viele Eltern entscheiden sich bewusst für eine Privatschule oder eine Schule in freier Trägerschaft.
Weil sie sich kleinere Klassen, mehr Verständnis, individuellere Förderung und einen besseren Umgang mit ihrem Kind wünschen.

Und oft beginnt es auch genau so.

Bis plötzlich Sätze fallen wie:

  • „Wir können Ihr Kind hier nicht mehr auffangen.“

  • „Die Schule passt vielleicht doch nicht.“

  • „Wir empfehlen einen Schulwechsel.“

  • „Das funktioniert im Klassenverband so nicht.“

  • „Andere Familien beschweren sich.“

Besonders Familien mit neurodiversen Kindern erleben dann etwas, womit sie nicht gerechnet haben:

Die Schule wirkt nach außen verständnisvoll – rechtlich und strukturell fehlen jedoch häufig klare Verfahren, transparente Kommunikation und verlässliche Regelungen.

Und viele Eltern wissen nicht:
Auch Schulen in freier Trägerschaft unterliegen rechtlichen Grenzen.

Typische Konflikte mit Privatschulen

Ich berate Familien unter anderem bei:

  • Druck zum Schulwechsel

  • Kündigung oder Nichtverlängerung des Schulvertrags

  • Konflikten wegen Verhalten oder emotionaler Überforderung

  • fehlendem Nachteilsausgleich

  • Problemen bei ADHS, Autismus, LRS oder Dyskalkulie

  • Ausschluss von Klassenfahrten oder schulischen Veranstaltungen

  • Konflikten um Schulbegleitung oder Unterstützungsmaßnahmen

  • belastender Kommunikation mit Schulleitung oder Träger

  • dem Gefühl, dass das Kind „nicht mehr gewollt“ ist

Viele Eltern geraten dabei in große Unsicherheit.

Denn anders als an staatlichen Schulen greifen bei Schulen in freier Trägerschaft häufig:

  • Schulrecht,

  • Vertragsrecht,

  • Datenschutzrecht

  • und pädagogische Fragestellungen ineinander.

Welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt dabei immer von der konkreten Schulform, dem jeweiligen Bundesland und den Umständen des Einzelfalls ab.

Was viele Eltern nicht wissen

Schulen in freier Trägerschaft verfügen häufig über mehr pädagogischen und organisatorischen Gestaltungsspielraum als staatliche Schulen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Entscheidungen unbegrenzt oder außerhalb rechtlicher Rahmenbedingungen getroffen werden können.

Welche Rechte und Pflichten bestehen, hängt unter anderem ab von:

  • der konkreten Schulform,

  • dem jeweiligen Bundesland,

  • dem Schulvertrag,

  • den schulrechtlichen Vorgaben

  • und der konkreten Situation des Kindes.

Auch Schulen in freier Trägerschaft sind nicht vollständig frei in ihren Entscheidungen. Je nach Schulform und Bundesland können schulrechtliche Vorgaben, vertragliche Bindungen sowie die Interessen des Kindes zu berücksichtigen sein.

Gerade bei Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf entstehen häufig Konflikte darüber,

  • welche Unterstützung möglich ist,

  • welche Anpassungen verlangt werden können,

  • wie mit emotionalen oder sozialen Schwierigkeiten umzugehen ist

  • und unter welchen Voraussetzungen eine Beendigung des Schulverhältnisses überhaupt in Betracht kommt.

Neurodiverse Kinder an Privatschulen

Viele Familien wechseln an eine Privatschule, nachdem ihr Kind an einer Regelschule belastende Erfahrungen gemacht hat.

Umso schwieriger ist es, wenn auch dort erneut Probleme entstehen.

Typisch sind Situationen wie:

  • Reizüberforderung im Schulalltag

  • emotionale Eskalationen

  • Rückzug oder Verweigerung

  • Schwierigkeiten mit Regeln oder Übergängen

  • Konflikte im sozialen Miteinander

  • hoher Anpassungsdruck

  • Missverständnisse bei Autismus oder ADHS

Nicht jedes Verhalten ist reine „Unwilligkeit“.
Und nicht jede Eskalation rechtfertigt automatisch Druck zum Schulwechsel oder die Beendigung des Schulverhältnisses.

Ich unterstütze Eltern dabei, die Situation sowohl rechtlich als auch entwicklungspsychologisch einzuordnen.

Schulvertrag, Beendigung des Schulverhältnisses und „freiwilliger Wechsel“

Viele Privatschulen versuchen Konflikte zunächst informell zu lösen.

Eltern hören dann häufig:

  • ein Schulwechsel sei „vielleicht besser“

  • das Kind passe „nicht mehr ins Konzept“

  • die Zusammenarbeit funktioniere nicht mehr

  • die Schule stoße „an ihre Grenzen“

Oft entsteht dabei erheblicher Druck — ohne dass Eltern wissen, welche Rechte sie tatsächlich haben.

Ich prüfe unter anderem:

  • welche Regelungen im Schulvertrag wirksam sind

  • welche rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich bestehen

  • wie die Situation rechtlich einzuordnen ist

  • wie eine Eskalation möglichst vermieden werden kann

  • und welche Möglichkeiten bestehen, einen möglichst stabilen weiteren Schulweg zu unterstützen

 

Meine Arbeitsweise

Ich verbinde schulrechtliche Beratung mit entwicklungspsychologischem Verständnis.

Als Rechtsanwältin für Schulrecht, Master Integrative Lerntherapie und Fachberaterin Autismus-Spektrum analysiere ich:

  • die schulische Situation Ihres Kindes

  • die Kommunikation mit Schule oder Träger

  • bestehende Unterlagen und Vereinbarungen

  • die rechtliche Situation rund um Schulvertrag und Schulrecht

  • und mögliche nächste Schritte

Ich arbeite strukturiert, klar und deeskalierend – und rechtlich deutlich, wenn es notwendig wird.

 

Für wen diese Beratung sinnvoll ist

Diese Beratung richtet sich insbesondere an Eltern,

  • deren Kind eine Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft besucht

  • bei denen Konflikte mit Schulleitung oder Träger entstehen

  • deren Kind unter Druck gerät oder ein Schulwechsel im Raum steht

  • die unsicher sind, welche Rechte sie gegenüber der Schule haben

  • oder die einen Schulwechsel möglichst stabil vorbereiten möchten

Häufige Fragen

Können Privatschulen Kinder einfach ausschließen?

Nicht ohne Weiteres. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt unter anderem vom Schulvertrag, der konkreten Schulform, den Umständen des Einzelfalls und den schulrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes ab.

Gilt ein Nachteilsausgleich auch an Privatschulen?

Ob und in welcher Form Nachteilsausgleich oder andere Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt werden, hängt unter anderem von der konkreten Schulform, dem Bundesland und den jeweiligen schulrechtlichen Vorgaben ab.

Muss ich einem „freiwilligen Schulwechsel“ zustimmen?

Nicht vorschnell. Viele Eltern geraten unter erheblichen Druck, ohne die rechtliche Situation ausreichend einschätzen zu können.

Was kann ich tun, wenn mein Kind an der Privatschule zunehmend belastet ist?

Wichtig ist eine frühzeitige Einordnung der Situation — bevor Konflikte eskalieren oder Entscheidungen getroffen werden, die sich später kaum noch korrigieren lassen.

Diese Informationen stellen allgemeine rechtliche Orientierung dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie Ihre konkrete Situation einschätzen lassen möchten: Jetzt Fall einreichen – kostenfreie Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden.

Schildern Sie mir die Situation. Sie erhalten innerhalb von
48 Stunden meine kostenfreie Ersteinschätzung. 

Ich übernehme bundesweit Mandate unter Berücksichtigung der jeweiligen landesrechtlichen Besonderheiten. 

 

In der Regel arbeite ich mit Festpreisen - für volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.

Auf Wunsch formuliere ich Schreiben so, dass Sie diese zunächst selbst an die Schule senden können. Wenn Fristen, Verbindlichkeit oder strategische Gründe es erfordern, übernehme ich Ihre anwaltliche Vertretung nach außen. 

© 2026 Rechtsanwältin Maren Berden-Lindermeir, M.A. 

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