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Schule ohne Rechte? Schulrecht heute

Autorenbild: RAin Maren  Berden, M.A.
RAin Maren Berden, M.A.
8. Jan.
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Sept.


Neoklassische Fassade des Bundesverwaltungsgerichts mit detaillierten Skulpturen und Säulen, ruhige Atmosphäre bei klarem Himmel.

In der Schule tut man sich in aller Regel schwer mit Gesetzen. Pädagogen gehen in ihrem Selbstverständnis davon aus, dass die Beziehung zwischen Lehrern und Schülern und deren Eltern von Zwischenmenschlichkeit und Vertrauen lebt und dass ein sich berufen auf eine höhere Instanz wie das Recht das gute Verhältnis nur stört.

Aber Schüler und deren Eltern und Lehrer verbindet keine Freundschaft, die man, wenn die Beziehungsebene nicht mehr gut funktioniert, einfach beenden könnte. Das Verhältnis von Schülern zur Schule ist von Macht und Abhängigkeiten geprägt. Lehrkräfte können über Versetzungen entscheiden, belohnen, bestrafen, die Förderung und die Beziehung zu ihren Schülern gestalten und den privaten und beruflichen Lebensweg des Schülers insgesamt maßgeblich beeinflussen.


Wenn man das Schulrecht verstehen will, ist ein Blick in die Vergangenheit sinnvoll und notwendig. Bis in die 1970-er Jahre hinein standen Schule und Schüler in einem sogenannten "besonderen Gewaltverhältnis" zueinander, d. h. in die Grundrechte von Schülern bzw. deren Eltern konnte ohne ein durch ein Parlament erlassenes Gesetz eingegriffen werden.

Zwar sah das Schulrecht der 1960-er Jahre vor, dass dieses "besondere Gewaltverhältnis" durch Schulordnungen geregelt sein muss. Diese Schulordnungen wurden jedoch von den Kultusministerien und Schulen selbst erlassen und waren nicht das Produkt demokratischer parlamentarischer Entscheidungsprozesse.


Schule war damit ein "in sich geschlossenes System", das sich außerhalb des Rechtsstaatlichkeits- und Demokratieprinzips befand. Erst eine Gerichtsentscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 1972 brachte die Wende. Es stellte klar, dass Strafgefangene in Gefängnissen nicht in einem "besonderen Gewaltverhältnis" stünden und ihre Grundrechte nur durch ein formelles parlamentarisches Gesetz eingeschränkt werden dürfen.

Es lag dann auf der Hand, dass Schüler nicht anders behandelt werden dürfen als Strafgefangene im Gefängnis.


Bis zur Einführung von formellen Schulgesetzen dauerte es noch eine ganze Weile. 1981 legte die Kommission Schulrecht des Deutschen Juristentages einen Entwurf für ein Schulgesetz vor, der in allen Bundesländern umgesetzt wurde, um grundlegenden Entscheidungen für das System Schule endlich parlamentarisch zu regeln und diese Fragen nicht mehr den Schulbehörden selbst zu überlassen.


Schulrecht heißt für Sie als Eltern heute:

Die Schule ist an die Grundrechte gebunden. Sie kann sich nicht (mehr) auf ein "besonderes Gewaltverhältnis" berufen. Die Schule darf nicht gegen Gesetze verstoßen. Die Schule darf nur dann in die Rechte ihrer Schüler eingreifen, wenn ein Gesetz sie hierzu befugt.


Diese Informationen stellen allgemeine rechtliche Orientierung dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie Ihre konkrete Situation einschätzen lassen möchten: Jetzt unverbindlich Fall einreichen.


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© 2026 Rechtsanwältin Maren Berden, M.A. 

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